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Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. Das an sich ist kein Problem, aber leider sind Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der [[Spielordnung]] nicht vorgesehen.
Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. In sehr vielen Fällen wurde die Spielordnung dabei missachtet. Zusätzlich sind leider Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der [https://basketball-kreis-bonn.de/spielordnung.pdf Spielordnung] nicht vorgesehen.
 
Fun Fact: Spielverlegungen von "kampfgurke@gmx.net" haben keinen seriösen Charakter und können auch keinem Verein zugeordnet werden.


Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben:
Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben:
* Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen.
* Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen.
* Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein.
* Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein. Für Fälle von "höherer Gewalt" ist § 23 Absatz 4 der Spielordnung zu berücksichtigen.
* Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen.
* Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen. Bitte '''nicht''' vergessen sie bei einer Spielverlegung oder einer Spielabsage zu informieren.
* Fünf Tage oder weniger vor dem angesetzten oder vorverlegten neuen Spieltermin sind Spielverlegungen nicht mehr möglich.
* Eine Spielverlegung "nach hinten" ist nicht vorgesehen. Im absoluten Ausnahmefall, kann die Spielleitung eine Spielverlegung in den nachfolgenden Spieltag genehmigen. Ein Anrecht auf Genehmigung des Ausnahmefalles besteht nicht.
* Per Mail '''und''' Telefon: 36 Stunden (oder weniger) vor Spielbeginn sind zuerst die Spielbeteiligten über den drohenden Spielausfall zu informieren. Zeitgleich (oder kurz danach) ist die Spielleitung zu informieren. Diese kann ggf. unterstützen, ist dazu aber nach Spielordnung nicht verpflichtet.
* In Streitfällen ist § 23 Absatz 1 zu berücksichtigen.
* Es ist unzulässig, der Spielleitung einen ellenlangen Schriftverkehr zu mailen, welcher dann "durchforstet" und recherchiert werden soll. Alter und neuer Spieltermin sollten sofort auf den ersten Blick erkennbar sein.
* Eine gute Spielverlegung hat bereits alle Angaben im Betreff: "#7, U18m, Lohmar-Hennef, Alt: 31.12.24 8:15, Neu: 31.12.24 23:59"
* Eine Person oder ein Verein, der ein Spiel verlegen will hat die Pflicht einen Alternativtermin anzubieten. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit Hallenzeiten für den Termin zu prüfen.
* Die Spielverlegung muss immer die folgenden Angaben enthalten: Spielnummer, Liga, Begegnung, alter und neuer Spieltermin, sowie die Hallennummer. Bei Unklarheiten auch den Antragsteller (Vereinsname) angeben.
* Spielverlegungen nach dem Motto "Schauen wir mal" sind unzulässig.
* Sollte § 23 der Spielordnung bei einer Spielverlegung teilweise oder ganz ignoriert werden, drohen Bußgelder oder Spielwertung gegen den Verein des Antragsteller:in.

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2024, 11:46 Uhr

Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. In sehr vielen Fällen wurde die Spielordnung dabei missachtet. Zusätzlich sind leider Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der Spielordnung nicht vorgesehen.

Fun Fact: Spielverlegungen von "kampfgurke@gmx.net" haben keinen seriösen Charakter und können auch keinem Verein zugeordnet werden.

Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben:

  • Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen.
  • Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein. Für Fälle von "höherer Gewalt" ist § 23 Absatz 4 der Spielordnung zu berücksichtigen.
  • Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen. Bitte nicht vergessen sie bei einer Spielverlegung oder einer Spielabsage zu informieren.
  • Fünf Tage oder weniger vor dem angesetzten oder vorverlegten neuen Spieltermin sind Spielverlegungen nicht mehr möglich.
  • Eine Spielverlegung "nach hinten" ist nicht vorgesehen. Im absoluten Ausnahmefall, kann die Spielleitung eine Spielverlegung in den nachfolgenden Spieltag genehmigen. Ein Anrecht auf Genehmigung des Ausnahmefalles besteht nicht.
  • Per Mail und Telefon: 36 Stunden (oder weniger) vor Spielbeginn sind zuerst die Spielbeteiligten über den drohenden Spielausfall zu informieren. Zeitgleich (oder kurz danach) ist die Spielleitung zu informieren. Diese kann ggf. unterstützen, ist dazu aber nach Spielordnung nicht verpflichtet.
  • In Streitfällen ist § 23 Absatz 1 zu berücksichtigen.
  • Es ist unzulässig, der Spielleitung einen ellenlangen Schriftverkehr zu mailen, welcher dann "durchforstet" und recherchiert werden soll. Alter und neuer Spieltermin sollten sofort auf den ersten Blick erkennbar sein.
  • Eine gute Spielverlegung hat bereits alle Angaben im Betreff: "#7, U18m, Lohmar-Hennef, Alt: 31.12.24 8:15, Neu: 31.12.24 23:59"
  • Eine Person oder ein Verein, der ein Spiel verlegen will hat die Pflicht einen Alternativtermin anzubieten. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit Hallenzeiten für den Termin zu prüfen.
  • Die Spielverlegung muss immer die folgenden Angaben enthalten: Spielnummer, Liga, Begegnung, alter und neuer Spieltermin, sowie die Hallennummer. Bei Unklarheiten auch den Antragsteller (Vereinsname) angeben.
  • Spielverlegungen nach dem Motto "Schauen wir mal" sind unzulässig.
  • Sollte § 23 der Spielordnung bei einer Spielverlegung teilweise oder ganz ignoriert werden, drohen Bußgelder oder Spielwertung gegen den Verein des Antragsteller:in.