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Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. Das an sich ist kein Problem, aber leider sind Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der [[Spielordnung]] nicht vorgesehen.
Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. In sehr vielen Fällen wurde die Spielordnung dabei missachtet. Zusätzlich sind leider Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der [[Spielordnung]] nicht vorgesehen.


Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben:
Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben:
* Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen.
* Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen.
* Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein.
* Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein.
* Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen.
* Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen. Bitte '''nicht''' vergessen sie bei einer Spielverlegung oder einer Spielabsage zu informieren.
* Fünf Tage oder weniger vor dem angesetzten oder vorverlegten neuen Spieltermin
sind Spielverlegungen nicht mehr möglich.
* Per Mail '''und''' Telefon: 36 Stunden (oder weniger) vor Spielbeginn sind zuerst die Spielbeteiligten über den drohenden Spielausfall zu informieren. Zeitgleich (oder kurz danach) ist die Spielleitung zu informieren. Diese kann ggf. unterstützen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
* In Streitfällen ist der Spielleitung nachzuweisen, dass Spielpartner und Schiedsrichter die Änderungsmeldung rechtzeitig erhalten haben. Bei genehmigungspflichtiger Spielverlegung ist der Spielleitung immer die schriftliche Genehmigung des Spielpartners und der Schiedsrichter vorzulegen.

Version vom 1. Oktober 2024, 00:17 Uhr

Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. In sehr vielen Fällen wurde die Spielordnung dabei missachtet. Zusätzlich sind leider Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der Spielordnung nicht vorgesehen.

Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben:

  • Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen.
  • Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein.
  • Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen. Bitte nicht vergessen sie bei einer Spielverlegung oder einer Spielabsage zu informieren.
  • Fünf Tage oder weniger vor dem angesetzten oder vorverlegten neuen Spieltermin

sind Spielverlegungen nicht mehr möglich.

  • Per Mail und Telefon: 36 Stunden (oder weniger) vor Spielbeginn sind zuerst die Spielbeteiligten über den drohenden Spielausfall zu informieren. Zeitgleich (oder kurz danach) ist die Spielleitung zu informieren. Diese kann ggf. unterstützen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
  • In Streitfällen ist der Spielleitung nachzuweisen, dass Spielpartner und Schiedsrichter die Änderungsmeldung rechtzeitig erhalten haben. Bei genehmigungspflichtiger Spielverlegung ist der Spielleitung immer die schriftliche Genehmigung des Spielpartners und der Schiedsrichter vorzulegen.