Merkblatt für Spielverlegungen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus BBKB
(Die Seite wurde neu angelegt: „Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. Das an sich ist kein Problem, aber leider sind Schiedsrichter:innen zu verschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben: * xy“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. Das an sich ist kein Problem, aber leider sind Schiedsrichter:innen zu | Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. Das an sich ist kein Problem, aber leider sind Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der [[Spielordnung]] nicht vorgesehen. | ||
Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben: | Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben: | ||
* | * Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen. | ||
* Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein. | |||
* Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen. |
Version vom 1. Oktober 2024, 00:08 Uhr
Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. Das an sich ist kein Problem, aber leider sind Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der Spielordnung nicht vorgesehen.
Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben:
- Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen.
- Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein.
- Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen.