Merkblatt für Spielverlegungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Per Mail '''und''' Telefon: 36 Stunden (oder weniger) vor Spielbeginn sind zuerst die Spielbeteiligten über den drohenden Spielausfall zu informieren. Zeitgleich (oder kurz danach) ist die Spielleitung zu informieren. Diese kann ggf. unterstützen, ist dazu aber nicht verpflichtet. | * Per Mail '''und''' Telefon: 36 Stunden (oder weniger) vor Spielbeginn sind zuerst die Spielbeteiligten über den drohenden Spielausfall zu informieren. Zeitgleich (oder kurz danach) ist die Spielleitung zu informieren. Diese kann ggf. unterstützen, ist dazu aber nicht verpflichtet. | ||
* In Streitfällen ist der Spielleitung nachzuweisen, dass Spielpartner und Schiedsrichter die Änderungsmeldung rechtzeitig erhalten haben. Bei genehmigungspflichtiger Spielverlegung ist der Spielleitung immer die schriftliche Genehmigung des Spielpartners und der Schiedsrichter vorzulegen. | * In Streitfällen ist der Spielleitung nachzuweisen, dass Spielpartner und Schiedsrichter die Änderungsmeldung rechtzeitig erhalten haben. Bei genehmigungspflichtiger Spielverlegung ist der Spielleitung immer die schriftliche Genehmigung des Spielpartners und der Schiedsrichter vorzulegen. | ||
* Es ist unzulässig der Spielleitung einen ellenlangen Schriftverkehr zu mailen, welcher dann "durchforstet" und recherchiert werden soll. Alter und neuer Spieltermin sollten sofort auf den ersten Blick erkennbar sein. | |||
* Eine gute Spielverlegung hat bereits alle Angaben im Betreff: "#7, U18m, Lohmar-Hennef, Alt: 31.12.24 8:15, Neu: 31.12.24 23:59" | |||
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Version vom 1. Oktober 2024, 00:26 Uhr
Es gab in den letzten Monaten kurzfristige Spielverlegungen und -absagen. In sehr vielen Fällen wurde die Spielordnung dabei missachtet. Zusätzlich sind leider Schiedsrichter:innen zu "leeren" und sogar geschlossenen Hallen gefahren, weil sie nicht über den Spielausfall informiert wurden. Es gab Spiele, die um Monate nach hinten verschoben werden sollten. Das ist in der Spielordnung nicht vorgesehen.
Der Basketballkreis Bonn möchte deswegen folgende Regelungen zu Spielverlegungen hervorheben:
- Eine Spielverlegung muss mindestens 14 Tage oder früher dem Spielpartner und den angesetzten Schiedsrichtern vorliegen.
- Sie muss schriftlich eingereicht werden und verbindlich sein.
- Das Wort "Spielbeteiligte" beinhaltet auch immer die Schiedsrichter:innen. Bitte nicht vergessen sie bei einer Spielverlegung oder einer Spielabsage zu informieren.
- Fünf Tage oder weniger vor dem angesetzten oder vorverlegten neuen Spieltermin
sind Spielverlegungen nicht mehr möglich.
- Per Mail und Telefon: 36 Stunden (oder weniger) vor Spielbeginn sind zuerst die Spielbeteiligten über den drohenden Spielausfall zu informieren. Zeitgleich (oder kurz danach) ist die Spielleitung zu informieren. Diese kann ggf. unterstützen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
- In Streitfällen ist der Spielleitung nachzuweisen, dass Spielpartner und Schiedsrichter die Änderungsmeldung rechtzeitig erhalten haben. Bei genehmigungspflichtiger Spielverlegung ist der Spielleitung immer die schriftliche Genehmigung des Spielpartners und der Schiedsrichter vorzulegen.
- Es ist unzulässig der Spielleitung einen ellenlangen Schriftverkehr zu mailen, welcher dann "durchforstet" und recherchiert werden soll. Alter und neuer Spieltermin sollten sofort auf den ersten Blick erkennbar sein.
- Eine gute Spielverlegung hat bereits alle Angaben im Betreff: "#7, U18m, Lohmar-Hennef, Alt: 31.12.24 8:15, Neu: 31.12.24 23:59"
- xy